Abgeordnetenbestechung

Die Abgeordnetenbestechung ist eine Straftat, die sich gegen den parlamentarischen Meinungsbildungsprozess richtet. Verletzt wird durch die Begehung der Tat das freie, unabhängige Mandat des Abgeordneten.

In den meisten Ländern ist dieser Straftatbestand weiter gefasst als in Deutschland.

So gelten in Österreich und Liechtenstein Abgeordnete als Amtsträger (§ 74 Nr. 4a lit. b Strafgesetzbuch (Österreich) bzw. § 74 Nr. 4a lit. a Strafgesetzbuch (Liechtenstein)), sodass auch die entsprechenden Bestechungsvorschriften zur Anwendung kommen.

In der Schweiz gelten aufgrund gefestigter Rechtsprechung Abgeordnete als Amtsträger, sodass auch dort die entsprechenden Bestechungsvorschriften des Strafgesetzbuchs (Schweiz) zur Anwendung kommen.

In Belgien sieht die Rechtsprechung das Abgeordnetenmandat als öffentliches Amt im Sinne der Korruptionsvorschriften des Strafgesetzbuchs (Belgien) an (wegen des Tagungsorts Brüssel auch für ausländische Abgeordnete des Europäischen Parlaments relevant).

  1. Elisa Hoven: Die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung. 2013, abgerufen am 1. Dezember 2021.
  2. Wissenschaftlicher Dienst: Abgeordnetenbestechung - Rechtslage in westlichen Demokratien. Deutscher Bundestag, 2012, abgerufen am 20. Mai 2024.