Abgeordnetenentschädigung
Die Abgeordnetenentschädigung ist neben der Amtsausstattung ein Bestandteil der Diäten (von lateinisch dies, „Tag“; mittellateinisch dieta, „Tagelohn“; französisch diète, „die tagende Versammlung“; in der Schweiz wird von Taggeld gesprochen), die den Mitgliedern eines Parlaments gewährt werden. In Deutschland gibt es Diäten seit 1906. Zuvor war die Mitgliedschaft im Parlament ehrenamtlich und die Abgeordneten des Reichstags durften auch keine Bezahlung für diese Tätigkeit erhalten.
Ursprünglich wurden die ersten Diäten von Perikles eingeführt, damit sich auch Angehörige der unteren Klassen der Politik widmen konnten (der Verdienstausfall wurde ausgeglichen). Es gab nun Sitzungsgeld für das Richteramt, regelmäßige Entschädigungen für Hopliten und Ruderer sowie für die Ratsmitglieder Athens.
- ↑ Werner Braun, Monika Jantsch, Elisabeth Klante (2002): Abgeordnetengesetz des Bundes – unter Einschluß des Europaabgeordnetengesetzes und der Abgeordnetengesetze der Länder: Kommentar. De Gruyter, Berlin/New York 2002, S. 84 f.
- ↑ Georg Busolt (1926), Griechische Staatskunde – Zweite Hälfte: Darstellung einzelner Staaten und der zwischenstaatlichen Beziehungen, unveränderter Nachdruck von 1972 der 1926 erschienenen dritten Auflage, München: C.H. Beck, S. 899.