Abreiteplatz
Der Begriff Abreiteplatz ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den Vorbereitungsplatz bei Turnieren im Pferdesport. Da das Turniersport-Regelwerk LPO nicht nur für gerittene Prüfungen, sondern auch für Fahr- und Voltigierprüfungen gilt, wird in der LPO der Begriff Vorbereitungsplatz verwendet. Er bezeichnet ein abgegrenztes Areal, auf dem die Turnierteilnehmer ihre Pferde abreiten, beziehungsweise auf den Start vorbereiten.
Der Vorbereitungsplatz muss in der Nähe des Prüfungsplatzes liegen. Seine Größe muss in angemessenem Verhältnis zum Prüfungsplatz stehen (im Regelfall mindestens 20 × 60 m, Vorbereitungshallen mindestens 20 × 40 m). Bei der parallelen Durchführung von Spring- und Dressurprüfungen muss für jede Disziplin ein eigener Vorbereitungsplatz ausgewiesen werden. Auf dem Abreiteplatz für Springprüfungen sind mindestens zwei Hindernisse aufgebaut, ein Steilsprung sowie ein Oxer. Auf dem Vorbereitungsplatz muss ein Richter anwesend sein, der den regelgerechten Umgang der Reiter untereinander und mit ihren Pferden sicherstellt und die regelgerechte Ausrüstung überwacht.
Für die Arbeit der Pferde auf dem Vorbereitungsplatz gelten zum Teil andere Reglementierungen hinsichtlich der Ausrüstung von Reiter und Pferd als in der Prüfung. So sind auf dem Vorbereitungsplatz beispielsweise auch in der Dressur Gamaschen, Bandagen o. ä. zugelassen. Im LPO-Ausrüstungskatalog ist die in der Vorbereitung und in der Prüfung erlaubte Ausrüstung definiert. In hohen Springprüfungen ist außerdem das Abreiten mit Schlaufzügeln erlaubt, jedoch darf auf nationalen Turnieren mit Schlaufzügeln nicht gesprungen werden.
Bei Championaten dürfen teilnehmende Pferde auch auf dem Vorbereitungsplatz nur vom teilnehmenden Reiter gearbeitet werden.
- ↑ LPO Leistungs-Prüfungs-Ordnung 2024, Regelwerk für den nationalen Turniersport. FNverlag, Warendorf 2023, ISBN 978-3-88542-960-9, S. 53 f., § 51.
- ↑ Zugelassene Ausrüstung gemäß Leistungs-Prüfungs-Ordnung. pferd-aktuell.de, abgerufen am 11. Juli 2024.