Todesstrafe

Die Todesstrafe ist die Rechtsfolge eines Todesurteils für eine in einem Strafgesetz definierte Straftat. Ihr geht in der Regel ein gesetzliches Gerichtsverfahren voraus, in dem die verurteilte Person der angeklagten Straftat für schuldig befunden wurde. Mit der Hinrichtung der verurteilten Person wird das Todesurteil vollstreckt.

Seit Jahrtausenden werden Personen hingerichtet, deren Taten als besonders schwere Verbrechen gelten. Ab dem 18. Jahrhundert wurde die Rechtmäßigkeit der Todesstrafe in Europa in Frage gestellt. Im Jahr 1786 schaffte zuerst das Großherzogtum Toskana unter Leopold II. die Todesstrafe ab. Dem folgten seither immer mehr Staaten, darunter alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Liechtenstein und die Schweiz.

Heute ist die Todesstrafe ethisch, strafrechtlich und praktisch umstritten; sie gilt vielfach als unvereinbar mit den Menschenrechten. Viele Nichtregierungsorganisationen setzen sich für ihre weltweite Abschaffung ein. Als Schritt zu diesem Ziel fordert die Generalversammlung der Vereinten Nationen seit 2007, Hinrichtungen weltweit auszusetzen (Moratorium).

  1. Resolution A/RES/62/149: Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe. Generalversammlung der Vereinten Nationen, 4. Februar 2015 (PDF; 34 kB).