Absetzung für Abnutzung
Als Absetzung für Abnutzungen (kurz AfA), umgangssprachlich Abschreibung, wird steuerrechtlich die Wertminderung von Anlagevermögen bezeichnet.
Als Absetzung für Abnutzungen (kurz AfA), umgangssprachlich Abschreibung, wird steuerrechtlich die Wertminderung von Anlagevermögen bezeichnet.