Abstammungsklärung

Die Abstammungsklärung ist ein Verfahren zur Durchsetzung des seit 2008 im deutschen Familienrecht geregelten Anspruchs auf Feststellung der leiblichen Abstammung eines Kindes. Dazu wurde insbesondere § 1598a BGB durch das Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren mit Wirkung zum 1. April 2008 in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt.

  1. BGBl. I S. 441
  2. Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren, DIP ID: 16-9496.