Abwahl

Als Abwahl wird der Entzug eines Mandats oder Amtes mittels Stimmabgabe durch diejenigen bezeichnet, die das Mandat oder Amt zuvor durch Wahl zuerkannt hatten. Die Abwahl gehört zu den Instrumenten der demokratischen Willensbildung.

In Gebietskörperschaften ist die Möglichkeit der Abwahl ganz überwiegend im Zusammenhang mit Direktwahlen verbreitet. Viele demokratisch verfasste Organisationen ermöglichen Abwahlen, meist in Bezug auf herausgehobene Leitungspositionen.