Abzeichengesetz 1960

Basisdaten
Titel: Abzeichengesetz 1960
Langtitel: Bundesgesetz vom 5. April 1960, mit dem bestimmte Abzeichen verboten werden
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Fundstelle: BGBl. Nr. 84/1960
Datum des Gesetzes: 5. April 1960
Inkrafttretensdatum: 16. April 1960
Letzte Änderung: BGBl. I Nr. 177/2023
Gesetzestext: Abzeichengesetz 1960 im RIS
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Mit dem Abzeichengesetz 1960 wurde in Österreich das öffentliche Zurschaustellen von Abzeichen, Uniformen oder Uniformteilen verbotener Organisationen unter Strafe gestellt. Der offizielle Langtitel des Gesetzes lautet Bundesgesetz vom 5. April 1960, mit dem bestimmte Abzeichen verboten werden. Das Gesetz wurde vor allem eingeführt, um nationalsozialistische Propaganda in der Öffentlichkeit zu unterbinden. Die bisher letzte Änderung fand im Jahr 2023 statt (Stand: März 2026).