Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung
Die deutsche Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung (AEP) hat 1994 die Agrarstrukturelle Vorplanung (AVP) abgelöst. Sie wird als landwirtschaftliche Fachplanung mit Querschnittscharakter bezeichnet und gilt als Vorplanung gemäß § 1 Abs. 2 GAK-Gesetz. Ihre Durchführung wird mit Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) gefördert.