Akkord

Im musikterminologischen Sinn wird als Akkord das simultane Zusammentreffen von unterschiedlichen Tönen bezeichnet. Der Begriff Akkord hat im Laufe der Geschichte unterschiedliche Bedeutungszuweisungen erfahren: Seit Mitte des 13. Jahrhunderts bezeichnet er in der Regel den konsonanten Zusammenklang von zwei Tönen, seit dem 17. Jahrhundert gehören zu einem Akkord mindestens drei Töne. Bedeutsam für die Begriffsgeschichte war Jean-Philippe Rameaus Theorie der Basse fondamentale, die Akkordumkehrung sowie eine Unterscheidung zwischen Akkorddissonanzen und harmoniefremden Tönen (Intervalldissonanzen) voraussetzte. Nach Carl Dahlhaus sind Akkorde drei- oder mehrtönige Zusammenklänge, die als unmittelbar gegebene Einheiten mit einem Grundton aufgefasst werden. Die Abstände zwischen den Grund- oder Bezugstönen der Akkorde werden dabei zum Kriterium der Bestimmung von Klangverbindungen. Das Besondere an der Definition von Dahlhaus ist, dass mit dem Begriff Akkord kein Sachverhalt bezeichnet wird, den man in den Noten sehen kann, sondern dass er Ausdruck einer musikalischen Hörweise ist. In diesem konstruktivistischen und kontextabhängigen Verständnis lassen sich bestimmte Probleme der Akkordtheorie lösen, z. B. ob in dem viertönigen Klang a-c-e-g die Töne a-c-e als Mollakkord (mit kleiner Septime g), c-e-g als Durakkord (mit Sixte ajoutée a) oder alle Töne (a-c-e-g) als Stimmenbewegung bzw. als kontrapunktischer Zusammenklang ohne Grundtonbezug zu interpretieren sind.

  1. Michael Beiche: Accord / accordo / Akkord. In: Hans-Heinrich Eggebrecht: Handwörterbuch der musikalischen Terminologie. Band 1: A–Clau. 40. Auflage, Franz Steiner, Stuttgart 1972–2006, ISBN 3-515-08836-9, S. 1–16 (digitale-sammlungen.de).
  2. Vgl. Carl Dahlhaus, Untersuchungen über die Entstehung der harmonischen Tonalität. Kassel 1968, S. 63.