Akte mit Gesetzeskraft
Als Akte mit Gesetzeskraft (ital. atti a/avente/con forza di legge) werden in der italienischen Gesetzgebung die Rechtssetzungsakte der Regierung zusammengefasst. Sie sind keine Gesetze im formellen Sinne, also Rechtsetzung der Legislative (des Parlaments), aber normenhierarchisch mit diesen gleichrangig. Sie binden Bürger, Gerichte und die Verwaltung. Formen sind das gesetzesvertretende Dekret (decreto legislativo) und das Gesetzesdekret (decreto legge).
- ↑ Mögliche Grundformen für das Wort „-akte“, der Akt dict.leo.org, abgerufen am 14. Dezember 2017
- ↑ Esther Happacher: Einführung in das italienische öffentliche Recht ( des vom 14. Dezember 2017 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Juristenblatt, ohne Jahr, S. 17