Akzessionsjahr
Der Begriff Akzessionsjahr (Ableitung von lateinisch accedere) bezieht sich auf das Jahr des Erwerbs sowie dem Zugang einer Sache, Angelegenheit oder den Zeitpunkt des erstmaligen Eintritts.
Der Begriff Akzessionsjahr (Ableitung von lateinisch accedere) bezieht sich auf das Jahr des Erwerbs sowie dem Zugang einer Sache, Angelegenheit oder den Zeitpunkt des erstmaligen Eintritts.