Akzessorietät

Akzessorietät (Adjektiv: akzessorisch, von lateinisch accedere ‚hinzutreten‘) ist ein Rechtsbegriff und bezeichnet die Abhängigkeit eines Sicherungsrechts – in Betracht kommen in der deutschen Rechtsordnung beispielsweise die Bürgschaft§ 765 ff. BGB), die Hypothek (§ 1113 BGB) oder das Pfandrecht§ 1204 ff. BGB) – von der jeweils gesicherten Forderung. Ein akzessorisches Sicherungsrecht „klebt“ als Nebenrecht insoweit an der Forderung als Hauptrecht.

Im Zivilrecht stellt sich die Frage der Akzessorietät bei den Sicherungsrechten, im Strafrecht bei der Tatteilnahme.