Alarmspitze

Die Alarmspitze (Meldekopf) ist ein Begriff der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und bezeichnet eine Person bzw. eine Gruppe von Personen einer BOS, die in einem Alarmfall von einer übergeordneten Einrichtung benachrichtigt wird, und die ihrerseits weitere Alarmierungen für die ihr jeweils untergeordneten Bereiche übernimmt.

Eine Alarmspitze ist demnach eine Erleichterung für die übergeordnete Einrichtung, weil diese (im Idealfall) nur eine oder wenige Alarmspitzen zu alarmieren hat (was wenig Zeit kostet) und die weitere Alarmierung der untergeordneten Einheiten der jeweiligen Alarmspitze überlassen kann. Danach kann sich die übergeordnete Stelle wieder dem Einsatzgeschehen widmen.

Typischerweise bestehen Alarmspitzen aus Vertretern einer Organisation auf ihrer jeweiligen Ebene (Bund / Land / Bezirk / Kreis) und übernehmen die weitere Alarmierung innerhalb ihrer Organisation.

  1. Führung bei Großschadenslagen. (PDF) In: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg, 2007, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 28. August 2020. (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive )