Albanische Staatsbürgerschaft
Die albanische Staatsbürgerschaft (Shtetësia) bestimmt die Zugehörigkeit einer Person zur Republik Albanien mit den zugehörigen Rechten und Pflichten. Das Staatsangehörigkeitsrecht folgt vor allem dem Abstammungsprinzip (ius sanguinis). Aktuell gilt das „Gesetz Nr. 113/2020 vom 29. Juli 2020 über die Staatsbürgerschaft“ (Ligj nr. 113/2020, datë 29 korrik 2020 për shtetësinë).