Allgemeines Versicherungsrecht (Deutschland)

Das Allgemeine Versicherungsrecht in Deutschland – mit Ausnahme der Rück- und der Seeversicherung – wird wesentlich durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und gegebenenfalls zusätzlich vereinbarter Klauseln bestimmt.

Die verwendeten AVB sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen dabei der Inhaltskontrolle der §§ 305 ff BGB. Sie werden deshalb bei Unklarheiten nicht wie Gesetze, bei denen ggf. die Motive des Gesetzgebers erforscht werden müssen, sondern nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ausgelegt. Unklarheiten in den AVB gehen dabei zu Lasten des Verwenders (§ 305c Abs. 2 BGB). In den jeweiligen Versicherungstypen werden speziell angepasste Allgemeine Versicherungsbedingungen verwendet, wie zum Beispiel die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung in Deutschland (AKB), die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) und die Allgemeine Rechtsschutzbedingungen (ARB). Hinter der jeweiligen Abkürzung wird meistens eine zwei- oder vierstellige Jahreszahl für das Inkrafttreten ergänzt (beispielsweise VHB 2010 für die Allgemeinen Hausratsversicherungsbedingungen, die seit 2010 Verwendung finden). Seit der Liberalisierung des Versicherungsrechts können sich nicht nur die AVB der verschiedenen Fassungen, sondern auch die AVB eines Jahres zwischen verschiedenen Versicherern inhaltlich unterscheiden.