Alpenkonvention

Übereinkommen zum Schutz der Alpen
Kurztitel: Alpenkonvention
Abkürzung: AK
Datum: 07.11.1991
Fundstelle: 96/191/EG (CELEX:31996D0191) / SR 0.700.1
BGBl. Nr. 477/1995
Vertragstyp: Multinational
Rechtsmaterie: Umweltrecht
Unterzeichnung: 9 (einschl. Deutschland, Liechtenstein, Österreich, Schweiz)
Ratifikation: 9 (Stand: Dezember 2010)
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

Die Alpenkonvention (AK), formal Übereinkommen zum Schutz der Alpen, ist ein völkerrechtlicher Vertrag über den umfassenden Schutz und die nachhaltige Entwicklung der Alpen. Sitz des Ständigen Sekretariats der Konvention ist Innsbruck, eine Außenstelle besteht an der Europäischen Akademie Bozen. Die Alpenkonferenz ist die regelmäßige Versammlung der Vertragsparteien.

  1. Alpenkonvention - Organisation
  2. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Die Alpen – Besonderheiten eines Lebensraumes.