Altarm der Schwentine

Altarm der Schwentine
Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 19 ha
Kennung 114
WDPA-ID 162075
Geographische Lage 54° 18′ N, 10° 14′ O
Einrichtungsdatum 27. August 1984
Verwaltung LLUR

Der Altarm der Schwentine ist ein 1984 als Naturschutzgebiet ausgewiesenes Teilstück der Schwentine zwischen Raisdorf und Klausdorf in Schleswig-Holstein. Es erhielt diesen Schutzstatus, da der Gewässerabschnitt aufgrund seiner steilen Uferhänge naturnah verblieben ist und Lebensraum für eine Reihe seltener Pflanzen und Tiere darstellt. Das Gebiet ist 19 Hektar groß. Zu ihm gehören neben dem Flusslauf auch ein Altarm sowie ein Nebenbach, Knicks, krautreiche Ufer- und Hangwälder sowie Kleingewässer.

Das Schwentine-Tal, in dem das Naturschutzgebiet liegt, ist durch eine Kette von Toteisfeldern entstanden, die nach der letzten Eiszeit zurückblieben. Nach dem Auftauen entstand zunächst eine Kette aufgestauter Seen und nach Durchbrüchen das heutige Flusstal der Schwentine.

  1. Landesverordnung über das Naturschutzgebiet "Altarm der Schwentine" Vom 27. August 1984; Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (Hrsg.): einzigartig – Naturführer durch Schleswig-Holstein. Wachholtz Verlag, Neumünster 2008, ISBN 978-3-529-05415-0, S. 13.