Altverleger
Der Begriff Altverleger wird in drei unterschiedlichen Bedeutungen benutzt, nämlich als ein ehemals aktiver Verleger, der
- a) als Eigentümer die verlegerische Führung an seine Erben oder sonstige Nachfolger übergeben hat;
- b) als ehemaliger Eigentümer seinen Verlag verkauft hat;
- c) als Eigentümer, über den zwischen 1945 und 1949 ein Berufsverbot verhängt war.
Von publizistischer Relevanz sind lediglich die Begriffe b) und c).