Altverleger

Der Begriff Altverleger wird in drei unterschiedlichen Bedeutungen benutzt, nämlich als ein ehemals aktiver Verleger, der

  • a) als Eigentümer die verlegerische Führung an seine Erben oder sonstige Nachfolger übergeben hat;
  • b) als ehemaliger Eigentümer seinen Verlag verkauft hat;
  • c) als Eigentümer, über den zwischen 1945 und 1949 ein Berufsverbot verhängt war.

Von publizistischer Relevanz sind lediglich die Begriffe b) und c).