Altwürttemberg

Als Altwürttemberg bezeichnete man ab dem Reichsdeputationshauptschluss im Jahre 1803 das bisherige Herrschaftsgebiet Württembergs im Unterschied zu Neuwürttemberg, in dem die zahlreichen territorialen Zugewinne – vor allem östlich und südlich Altwürttembergs – zusammengefasst wurden.