Amortisation
Amortisation (oder Amortisierung; von französisch amortir, „tilgen“) ist allgemein in der Wirtschaft ein Prozess, in welchem ein angefallener Aufwand oder vorhandene Verbindlichkeiten durch Erträge oder Tilgungen ausgeglichen oder gedeckt werden. In mehreren Fachgebieten wird unter Amortisation ein anderer Begriffsinhalt verstanden.
Amortisation wird sowohl in wirtschaftswissenschaftlichen, rechtswissenschaftlichen als auch in energietechnischem Kontext verwendet. Ursprünglich, vom Mittelalter bis weit ins 20. Jahrhundert, bedeutete Amortisation vor allem den Vermögenserwerb der Kirche, weil diese Güter als dem weltlichen Wirtschaftskreislauf entzogen (abgestorben) galten – daher die Rede von der „Toten Hand“ (lateinisch manus mortua). Die „Amortisationsgesetze“ des 19. Jahrhunderts (z. B. Preußen 1870, Bayern 1899, Frankreich 1901) bestimmten die Höhe des zulässigen Kirchengutes bzw. hoben es auf.
Heute wird der Begriff Amortisation überwiegend bei jeder Art von Investition verwendet, wenn deren Finanzierung durch die von den Investitionen verursachten zusätzlichen Umsatzerlöse (Grenzerlöse) zurückgeflossen ist. So ist beispielsweise auch das Finanzierungsleasing eine Vollamortisation, weil der Leasingnehmer neben dem Nutzungsrecht über das Leasinggut auch das Finanzierungsrisiko hierfür übernimmt.
Die wirtschaftlich notierte Amortisation wird im Artikel Amortisationsrechnung konkretisiert. Der Begriff wird alltagssprachlich mit dem buchhalterischen Return on Investment und technischeren Begriffen, wie dem Erntefaktor, in Verbindung gebracht.