Amt Altenstein
Das Amt Altenstein war eine territoriale Verwaltungseinheit unter der Lehnsoberhoheit der ernestinischen Wettiner. Ab 1722 gehörte es vollständig zum Herzogtum Sachsen-Meiningen.
Bis zur Verwaltungs- und Gebietsreform des Herzogtums Sachsen-Meiningen im Jahr 1827 und der damit verbundenen Auflösung bildete es als Amt den räumlichen Bezugspunkt für die Einforderung landesherrlicher Abgaben und Frondienste, für Polizei, Rechtsprechung und Heeresfolge.