Amt Dresden
Das Amt Dresden, gelegentlich auch Oberamt Dresden, war eine Verwaltungseinheit des Meißnischen Kreises im 1806 zum Königreich Sachsen erhobenen Kurfürstentum Sachsen mit der späteren Residenzstadt Dresden als Hauptort und Amts- bzw. Verwaltungssitz. Bis zum Ende der sächsischen Ämterverfassung im Jahr 1856 bildete es den räumlichen Bezugspunkt für die Einforderung landesherrlicher Abgaben und Frondienste, für Polizei, Rechtsprechung und Heeresfolge.
- ↑ Ämterverzeichnis im Digitalen Historischen Ortsverzeichnis von Sachsen