Amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr

Amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (abgekürzt: aaSoP) sind Personen, die bei einer von der jeweiligen Landesregierung bestimmten Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr (TP)

Untersuchungen, Abnahmen, Prüfungen und Begutachtungen an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen;
Befähigungsprüfungen (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 StVG – Fahrerlaubnisprüfungen – sowie Fahrproben)

durchführen.

Die Anerkennung der Sachverständigen und Prüfer sind im Kraftfahrsachverständigengesetz (KfSachvG) beschrieben.

Hierbei ist zu beachten, dass die Anerkennung der Überwachungsorganisationen und der dort tätigen Prüfingenieure die Anlage VIIIb zur StVZO regelt.

Der Leiter der Technischen Prüfstelle ist für die ordnungsgemäße Tätigkeit der ihm unterstellten amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer verantwortlich und berichtet seiner Aufsichtsbehörde des Bundeslandes.

  1. Gesetz über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (Kraftfahrsachverständigengesetz - KfSachvG), auf gesetze-im-internet.de
  2. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Anlage VIIIb (Anlage VIII Nummer 3.1 und 3.2): Anerkennung von Überwachungsorganisationen