Amtsbezirk (Habsburgermonarchie)
Ein Amtsbezirk war zwischen 1853 und 1867 der Rayon eines Bezirksamtes, das in der Habsburgermonarchie die erste Stufe der Verwaltung darstellte.
Ein Amtsbezirk war zwischen 1853 und 1867 der Rayon eines Bezirksamtes, das in der Habsburgermonarchie die erste Stufe der Verwaltung darstellte.