Amtsgericht Battenberg
Das Amtsgericht Battenberg war von 1867 bis 1947 als Amtsgericht ein erstinstanzliches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Battenberg. Als unselbständige Zweigstelle bestand es bis 1970.
Das Amtsgericht Battenberg war von 1867 bis 1947 als Amtsgericht ein erstinstanzliches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Battenberg. Als unselbständige Zweigstelle bestand es bis 1970.