Amtsgericht Höchst (Frankfurt am Main)
Das ehemals eigenständige Amtsgericht Höchst am Main in Frankfurt-Höchst ist seit 1943 eine Außenstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main. Nach außen bilden die Standorte Frankfurt-Innenstadt und Frankfurt-Höchst eine Einheit. Die Zuständigkeitsverteilung bestimmt sich intern nach dem Geschäftsverteilungsplan.