Amtsgericht Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg ist eines der acht Amtsgerichte in der Freien und Hansestadt Hamburg. Seine örtliche Zuständigkeit ist auf einen Teil Hamburgs beschränkt, weshalb es umgangssprachlich und halbamtlich auch Amtsgericht Hamburg-Mitte genannt wird.

Der Präsident des Amtsgerichtes Hamburg hat auch die Dienstaufsicht für die übrigen sieben Amtsgerichte (sog. Stadtteilgerichte) mit insgesamt ca. 340 Richtern und 1600 Mitarbeitern. Dies sind die Amtsgerichte in Altona, Barmbek, Bergedorf, Blankenese, Harburg, St. Georg und Wandsbek.

Sitz des Amtsgerichtes Hamburg ist das Justizforum Hamburg, Sievekingplatz 1 (Ziviljustizgebäude), 20355 Hamburg.

Seit dem 1. Januar 2013 ist das Amtsgericht Hamburg Zentrales Vollstreckungsgericht für das Land Hamburg. Bis zum 1. Juli 2016 war das Amtsgericht Hamburg zudem zentrales Mahngericht nicht nur für ganz Hamburg, sondern ab 2005 auch für Mecklenburg-Vorpommern.

Eine subsidiäre Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg begründet § 10a StPO für Auslandsstraftaten im Bereich des Meeres, für die sonst kein Gerichtsstand begründet ist.

Dem Amtsgericht Hamburg übergeordnet sind, ebenfalls dort ansässig, das Landgericht Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht.

Amtsgerichte in Hamburg
  1. Richterwahlausschuss: Dr. Guido Christensen wird Präsident des Amtsgerichts Hamburg. Abgerufen am 5. Dezember 2023.
  2. Art. 1 S. 1 des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts, GVOBl. M-V 2005, S. 512.