Analytische Psychotherapie

Analytische Psychotherapie (AP) ist die Bezeichnung für eine bestimmte Form der Psychotherapie, die auf der Psychoanalyse basiert. Sie ist eines von vier in Deutschland von der gesetzlichen Krankenkassenversorgung zugelassenen Verfahren, neben tiefenpsychologischer Psychotherapie, Verhaltenstherapie und Systemischer Therapie. Die Differenzierung zwischen „tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie“ und „analytischer Psychotherapie“ als zwei unterschiedlichen Kassenleistungen existiert seit 1967 ausschließlich in Deutschland. International gibt es eine ähnliche kassenärztliche Versorgung nur in wenigen anderen Ländern (z. B. Schweiz und Finnland).

  1. Systemische Therapie: Anerkennung des Nutzens und der medizinischen Notwendigkeit als Psychotherapieverfahren - Gemeinsamer Bundesausschuss. Abgerufen am 27. Oktober 2019.
  2. Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA): „Bekanntmachung der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie in der kassenärztlichen Versorgung.“ In: Bundesanzeiger. Band 1967, Nr. 180.