Anerkennung der Urheberschaft
Die Anerkennung der Urheberschaft oder Namensnennungsrecht ist neben dem Entstellungsverbot eines der zentralen Urheberpersönlichkeitsrechte des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Es ist in § 13 UrhG kodifiziert.
- ↑ vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1994, Az.: I ZR 3/92 ( des vom 7. September 2018 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.