Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr
Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr gehören im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) zu den gemeingefährlichen Straftaten.
Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr gehören im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) zu den gemeingefährlichen Straftaten.