Anknüpfungsgegenstand
Der Anknüpfungsgegenstand (auch: Verweisungsgegenstand) bezeichnet im deutschen Internationalen Privatrecht ein Tatbestandsmerkmal einer Kollisionsnorm.
Der Anknüpfungsgegenstand (auch: Verweisungsgegenstand) bezeichnet im deutschen Internationalen Privatrecht ein Tatbestandsmerkmal einer Kollisionsnorm.