Anlagengitter
Als Anlagengitter (oder Anlagenspiegel) wird bei der Bilanzierung und im Rechnungswesen die im Anhang zur Bilanz für Kapitalgesellschaften erforderliche Aufgliederung des Anlagevermögens bezeichnet.
Als Anlagengitter (oder Anlagenspiegel) wird bei der Bilanzierung und im Rechnungswesen die im Anhang zur Bilanz für Kapitalgesellschaften erforderliche Aufgliederung des Anlagevermögens bezeichnet.