Anlagensicherheit

Bei der Anlagensicherheit geht es darum, schädliche Einwirkung insbesondere verfahrenstechnischer Anlagen auf den Menschen, die Umwelt und Sachwerte zu vermeiden. Gleichzeitig trägt sie dazu bei, Produktionsziele in Güte, Zeit und Menge zu erreichen. Die Anlagensicherheit stützt sich auf das Verfahrenskonzept sowie begleitende technische und organisatorische Maßnahmen.

„Maritime Anlagensicherheit“: Handelsschiffe sind „schwimmende Anlagen“ der Seeschifffahrt, so dass für deren Anlagensicherheit eine komplexe Sicherheitskultur in der Seeschifffahrt entwickelt wurde. Für die Überprüfung der Anlagensicherheit von Schiffen und die damit verbundene Durchsetzung auch von Umweltschutz in der Seeschifffahrt („Green Shipping“) gibt es die Hafenstaatkontrolle („Port State Control“) als staatliche Kontrollinstanz, die in Deutschland im Verantwortungsbereich der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr liegt. Mängel in der Umsetzung der für die maritime Anlagensicherheit bei zivilen Schiffen bedeutsamen Vorschriften ISM-Code und „ MLC 2006“ werden zusammenfassend auch als „PSC-Mängel“ bezeichnet und sind im Detail rechtssicher beschreibbar mit der „List of Paris MoU deficiency codes“ als eine Art „maritimer technischer Diagnose- Code“, der in seiner jeweils gültigen Fassung regelmäßig vom „Secretariat Paris MoU on PSC“ veröffentlicht wird.

  1. Uhlmann, Gerd: Anlagensicherheit. In: Landau, Kurt (Hrsg.): Lexikon Arbeitsgestaltung : Best Practise im Arbeitsprozess. Stuttgart: Genter, 2007, ISBN 978-3-87247-655-5, S. 55–58.
  2. List of Paris MoU deficiency codes. In: Hrsg.: Paris MoU on Port State Control, Secretariat Paris MoU on PSC, The Hague, The Netherlands. 1. Juli 2025, abgerufen am 18. Januar 2026.