Anmelder eines Schutzrechts

Der Anmelder eines Schutzrechts ist im alltäglichen Verständnis des Begriffs der Eigentümer der Schutzrechtsanmeldung und hat alle Rechte daran. Im rechtlich genauen Verständnis des Begriffs „Anmelder“ steht diesem jedoch nur das Recht zum Führen des zugehörigen Anmeldeverfahrens zu, während die materiellen Rechte anderen Personen zustehen können.