Annahme (Recht)
Die Annahme (Lehnübersetzung von lateinisch acceptio) bezeichnet eine grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf den Abschluss eines angebotenen schuldrechtlichen Vertrags gerichtet ist.
Die Annahme (Lehnübersetzung von lateinisch acceptio) bezeichnet eine grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf den Abschluss eines angebotenen schuldrechtlichen Vertrags gerichtet ist.