Anonymverfügung
Eine Anonymverfügung ist in Österreich eine Sanktionsmöglichkeit bei Verwaltungsübertretungen gemäß § 49a Verwaltungsstrafgesetz 1991. Sie gehört, neben der Organstrafverfügung und der Strafverfügung, zu den abgekürzten Verfahren im österreichischen Verwaltungsstrafrecht.