Gesellschaftsrecht (Europäische Union)
Das Gesellschaftsrecht der Europäischen Union ist ein Teilgebiet des europäischen Sekundärrechtes, das sich mit den für Gesellschaften zugelassenen Rechtsformen und deren Berührungspunkte im Markt befasst.
Das Gesellschaftsrecht der Europäischen Union ist ein Teilgebiet des europäischen Sekundärrechtes, das sich mit den für Gesellschaften zugelassenen Rechtsformen und deren Berührungspunkte im Markt befasst.