Anstellung (Beamtenrecht)
Anstellung war ein Rechtsinstitut im deutschen Beamtenrecht. Es wurde mit Inkrafttreten des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (DNeuG) am 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) abgeschafft.
Anstellung war ein Rechtsinstitut im deutschen Beamtenrecht. Es wurde mit Inkrafttreten des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (DNeuG) am 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) abgeschafft.