Anstiftung (Schweiz)

Die Anstiftung ist im Strafrecht der Schweiz eine Teilnahmeform an der deliktischen Handlung, wobei der Teilnehmer – der Anstifter – die (Haupt-)Tat weder selbst ausführt noch über die Tatherrschaft bezüglich der Tat verfügt. In der Schweiz wird diese Teilnahmeform in Art. 24 StGB geregelt. Nach Abs. 1 ist Anstifter, «[w]er jemanden vorsätzlich zu [einem] Verbrechen oder Vergehen bestimmt […]». Dabei ist die Strafandrohung für den Anstifter dieselbe «[…] die auf den Täter Anwendung findet […]».

  1. Günter Stratenwerth: Schweizerisches Strafrecht Allgemeiner Teil, §13, N 76