Antiblockiersystem für Motorräder

Das Antiblockiersystem für Motorräder (ABS), in der deutschen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung „Automatischer Blockierverhinderer“ (ABV) genannt, ist ein technisches System zur Verbesserung der Sicherheit von Motorradfahrern. Es wirkt bei Bremsungen, indem es durch Regelung des Bremsdrucks einem Blockieren der Räder entgegenwirkt, wobei die Räder immer nahe am Blockierpunkt gehalten werden. Primäres Ziel bei der Entwicklung des Systems war jedoch nicht, den Bremsweg zu verkürzen, sondern die Sturzgefahr bei Vollbremsungen, insbesondere durch ein blockiertes Vorderrad, zu verhindern. Bereits 2005 konnten selbst Testfahrer die Bremswege von ABS geregelten Motorrädern nicht mehr unterbieten.

Die seit dem 1. Januar 2016 für neue Fahrzeugtypen verbindliche EU-Verordnung 168/2013/EU zur Typgenehmigung schreibt für neu zuzulassende Krafträder über 125 cm³ Hubraum und über 11 kW Leistung serienmäßig ein Antiblockiersystem vor. Ausnahmen gelten für Wettbewerbs-Enduros und Trialmaschinen. Für die Erstzulassung traten die neuen Vorschriften am 1. Januar 2017 in Kraft. Leichtkrafträder können auch mit einer Kombibremse ausgerüstet sein.

  1. Jürgen Stoffregen: Motorradtechnik. 7. Auflage, 2010, S. 378.
  2. Ralf Schneider: ABS-Vergleichstest – ABStinenz beendet. In: Motorrad 12/2005. 24. Mai 2005, S. 24 ff, abgerufen am 3. Mai 2019.
  3. Motorrad-ABS-Vergleich. In: adac.de. Archiviert vom Original am 6. Juni 2010; abgerufen am 2. Juli 2010. Motorrad-ABS-Vergleich
  4. Art. 3, Ziffer 25 von Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen, abgerufen am 14. Dezember 2015. In: Amtsblatt der Europäischen Union. 15. Januar 2013.
    Motorrad 23/2010. 29. Oktober 2010, S. 10.
    Mehr Sicherheit für Motorräder dank neuer Bestimmungen für Typgenehmigungen. In: Pressemitteilung des Europäischen Parlaments. 20. November 2012, abgerufen am 3. Mai 2019.