Antragsdelikt
Unter einem Antragsdelikt versteht man eine Straftat, der grundsätzlich nur auf Antrag des Geschädigten von den Strafverfolgungsbehörden nachgegangen wird. Unterschieden wird zwischen
- einem absoluten Antragsdelikt,
- einem bedingten Antragsdelikt und
- einem relativen Antragsdelikt.
Das Gegenstück zum Antragsdelikt ist das Offizialdelikt, das die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgen muss.