Anwärter (Bundeswehr)
Ein Anwärter ist im Soldatenrecht ein Soldat in der militärischen Ausbildung in einer Laufbahn der Laufbahngruppe der Unteroffiziere oder der Offiziere (SLV).
Ein Anwärter ist im Soldatenrecht ein Soldat in der militärischen Ausbildung in einer Laufbahn der Laufbahngruppe der Unteroffiziere oder der Offiziere (SLV).