Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Südkorea

Zwei Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Südkorea regelten die Beschäftigung von Bergarbeitern (1963) und Krankenschwestern (1971) aus Südkorea in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Vereinbarung über ein Programm zur vorübergehenden Beschäftigung von koreanischen Bergarbeitern im westdeutschen Steinkohlenbergbau (kor. 한독근로자채용협정, „Anwerbeabkommen zwischen Deutschland und Korea“) war ein Anwerbeabkommen vom 16. Dezember 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Kabinett Erhard I) und Südkorea. In insgesamt 21 Artikeln wurde die Anwerbung südkoreanischer Bergarbeiter detailliert geregelt. Ziel der Beschäftigung war es, die beruflichen Kenntnisse der südkoreanischen Bergarbeiter zu erweitern und zu vervollkommnen.

Das Programm zur Beschäftigung qualifizierter koreanischer Krankenschwestern und Krankenpflegehelferinnen in deutschen Krankenhäusern war ein Anwerbeabkommen vom 26. Juli 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Kabinett Brandt I) und Südkorea, das – entsprechend dem Abkommen für Bergarbeiter – die Anwerbung von Krankenpflegepersonal regelte.

  1. Deutsche Botschaft Seoul: 50. Jubiläum des Anwerbeabkommens (Memento vom 29. Juni 2015 im Internet Archive), Veröffentlicht im 2013, abgerufen am 27. Juli 2015