Appellationsgerichtshof Köln

Der Appellationsgerichtshof Köln war ab 1814 eines von drei Appellationsgerichten im linksrheinischen Teil der Vorgängerprovinzen der späteren Rheinprovinz. Im Jahre 1819 wurde es das alleinige Appellationsgericht. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde es 1879 in das Oberlandesgericht Köln umgewandelt.