Apposition

Als Apposition (von lateinisch appositio „das Hinsetzen, der Zusatz“) oder Beisatz wird in der deutschen Grammatik ein Untertyp von Attributen (Satzgliedteilen, Beifügungen) bezeichnet, also von Ausdrücken, die sich mit einem Substantiv oder Pronomen verbinden.

Der Begriff der Apposition beinhaltet,

(a) dass der Ausdruck der Form nach selbst ein Substantiv oder eine Substantivgruppe ist (also in der Regel ohne weitere Verbindungselemente wie Präpositionen) und
(b) dass er die Funktion hat, den Bezug des anderen Substantivs näher zu bestimmen und evtl. als Alternative zu diesem Substantiv einzutreten.

Abgesehen von dieser Gemeinsamkeit zerfallen die sogenannten Appositionen in verschiedene Untertypen, bei denen es sich um völlig verschiedenartige grammatische Konstruktionen handelt. Man unterscheidet hauptsächlich zwischen der lockeren Apposition und der engen Apposition wie in folgenden Beispielen (Apposition kursiv):

  1. Peter Müller, der technische Leiter des Betriebs, hat das unterschrieben. (lockere Apposition)
  2. die Universität Hamburg (enge Apposition)

Die Apposition ist nicht zu verwechseln mit dem grammatischen Begriff der Adposition (einer Verallgemeinerung zum Begriff Präposition).

  1. Dudengrammatik 2009, S. 979 / Randnr. 1550: Alle Appositionen sind Attribute.
  2. Beispiele aus: Dudengrammatik 2009, S. 980 / Randnr. 1550 bzw. S. 987 / Randnr. 1563