Approbation (Heilberufe)
Die Approbation (lateinisch approbatio ‚Anerkennung‘, ‚Genehmigung‘) als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder Apotheker ist in Deutschland die staatliche Zulassung, den entsprechenden Beruf selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. Damit verbunden ist die Befugnis, die jeweilige Berufsbezeichnung zu führen. Die Erteilung der Approbation wird durch Approbationsordnungen geregelt, die vom Bundesministerium für Gesundheit (Deutschland) auf Basis der entsprechenden Gesetze (Bundesärzteordnung, Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde, Psychotherapeutengesetz, Bundes-Apothekerordnung, Bundes-Tierärzteordnung) erlassen werden.
Einleitend wird der Berufsordnung in Deutschland die Genfer Deklaration des Weltärztebundes, welche sich vom historischen Eid des Hippokrates ableitet, vorangestellt. Der Weltärztebund hat auf seiner 68. Generalversammlung am 14. Oktober 2017 in Chicago eine umfangreich überarbeitete Version verabschiedet, die einige wichtige Änderungen und Ergänzungen aufweist. Die Federführung lag bei der BÄK. Die aktuelle Fassung beschloss der 128. Deutsche Ärztetag am 9. Mai 2024.
- ↑ Berufsordnung BÄK, PDF.