Arbeitersekretariat

Arbeitersekretariate entstanden in Deutschland in der Zeit der Hochindustrialisierung seit 1894 als Beratungsstellen für Arbeiter. Sie wurden von den Gewerkschaften zur arbeitsrechtlichen Beratung ihrer Mitglieder genutzt. Nach dem Ersten Weltkrieg wurden sie z. T. von den Kommunen unterstützt. Heute werden die Aufgaben vom DGB Rechtsschutz wahrgenommen.

  1. Vgl. den Bericht über die Gründung des ersten Arbeitersekretariats 1894 in Nürnberg, in: Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, III. Abteilung: Ausbau und Differenzierung der Sozialpolitik seit Beginn des Neuen Kurses (1890-1904), 1. Band, Grundfragen der Sozialpolitik, bearbeitet von Wolfgang Ayaß, Darmstadt 2016, Nr. 77.
  2. Jedermanns Lexikon in zehn Bänden, Verlagsanstalt Hermann Klemm A.-G., Berlin-Grunewald 1929, S. 135.