Arbeitsgericht Gelsenkirchen
Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der 30 nordrhein-westfälischen Arbeitsgerichte; bei ihm sind fünf Kammern gebildet.
Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der 30 nordrhein-westfälischen Arbeitsgerichte; bei ihm sind fünf Kammern gebildet.