Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel

Basisdaten
Titel:Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel
Kurztitel:Arbeitsgesetz
Abkürzung:ArG
Art:Bundesgesetz
Geltungsbereich:Schweiz
Rechtsmaterie:Arbeitsrecht
Systematische
Rechtssammlung (SR)
:
822.11
Ursprüngliche Fassung vom:13. März 1964
Inkrafttreten am:1. Februar 1966
Letzte Änderung durch:AS 2006 2197 (PDF; 686 kB)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (SR 822.11) ist das Arbeitsgesetz (ArG) der Schweiz. Es hat zum Ziel, die Arbeitssicherheit zu wahren und dadurch Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Das Bundesgesetz ist anwendbar auf alle öffentlichen und privaten Betriebe insbesondere auf die Betriebe der Industrie, des Gewerbes und Handels.

Im Arbeitsgesetz werden besonders die Arbeitszeit (wöchentliche Höchstarbeitszeiten, Überzeit, Ruhezeiten und Pausen), Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Schichtarbeit und ununterbrochener Betrieb, Sonderschutz für Jugendliche, Schwangere und Mütter, industrielle Betriebe sowie der Gesundheitsschutz ganz allgemein festgelegt.